Wed 21st Aug 2019

„Gewerblicher Marken- und Rechtsschutz kostet, aber keinen zu haben kostet ein Vielfaches mehr.“

Service: Trade marks

Sectors: Brand owners

Oliver Spies was interviewed on IP protection by Carsten Bolk of theUntold for the Stories4Brands online magazine, first published on 13 August 2019.

Oliver Spies, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, über die Fake-Kampagne „Zitrön“, den Einsatz von Big Data & KI beim Markenschutz und warum Startups ihre Innovationen früh schützen sollten.

 

Oliver, du bist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und berätst nationale und internationale Unternehmen im Marken- und Designrecht sowie in Fragen des unlauteren Wettbewerbs. In welchen Bereichen unterstützt du deine Mandanten genau?

Die Tätigkeiten sind vielfältig, aber hier bleibe ich erst einmal beim Markenrecht: Idealerweise werde ich bereits im Zuge der Markenkreation eingebunden. Konkret bedeutet dies, dass ich den Mandanten von Anfang an darin unterstütze, die Markenentwicklung in eine richtige Richtung zu lenken und rechtliche Probleme oder Konflikte zu umgehen. Manche Begriffe wie z.B. „Die Tischmanufaktur“ oder „Terminplaner“ sind zu beschreibend und eignen sich nicht als Marke, andere Begriffe sind bereits umfangreich durch Dritte belegt, wie Marken mit „smart“ im IT-Hardware-Bereich. In solchen Fällen sollten frühzeitig Alternativen gefunden werden.

 

Wenn das alles geklärt ist, wird der endgültige Schutzumfang durch die Abfassung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses festgelegt und die Anmeldung bei den Ämtern vorbereitet. Danach betreue ich das Anmeldeverfahren für Deutschland, die EU, oder auch für weitere Länder weltweit, ggf. mit meinem Netzwerk aus internationalen Kollegen.

 

Sollte es hierbei zu amtlichen Beanstandungen kommen oder Widersprüche durch Dritte eingelegt werden, so vertrete ich den Anmelder der Marke. Im Falle von späteren Markenverletzungen, prüfe ich die Möglichkeiten, um dies zu unterbinden und ergreife die hierzu erforderlichen Maßnahmen, vom einfachen Anschreiben bis zum gerichtlichen Verfahren.

 

 

Was sind die größten Fehler, die Unternehmen im Marken- und Designrecht machen?

Der größte Fehler besteht darin, sich nicht oder zu spät um diese Schutzmöglichkeiten zu kümmern. Dies kann entweder dazu führen, dass ein Schutz nicht mehr möglich ist, oder dass Dritte sich das entsprechende Recht vorrangig sichern und damit die Nutzung der Marke verhindern oder sogar Schadensersatz fordern. Bereits bei der bloßen Benutzung einer Marke können bereits bestehende Rechte verletzt werden. Dies kann zu großem Imageverlust und finanziellem Schaden führen.

 

Noch einmal zur Markenentwicklung: Mein Eindruck ist, dass die Unternehmen ihren Agenturen ein festes Budget nennen, mit dem diese arbeiten müssen. Wenn die Agentur dann selbst eine Prüfung der Markenrechte ins Spiel bringt, muss das ins Budget passen – Geld, das der Agentur fehlt. Ergebnis: die Agentur schweigt, die späteren Probleme vergrößern sich – ein typischer Fall von am falschen Ende gespart. Der gewerbliche Rechtsschutz kostet, aber keinen zu haben kostet zumeist mehr.

 

Nicht ganz typisch, aber vor kurzem irritierte Citroën die Deutschen mit der Aussage, die Marke werde für Deutschland in „Zitrön“ geändert, einschließlich Imagefilm, geänderter Website usw. Dies war letztlich ein Werbegag, aber selbst eingefleischte Werber fielen darauf herein. Dabei zeigte ein einfacher Blick in die Markenregister, dass keinerlei Zitrön-Marke angemeldet war – was bei einer echten sicher der Fall gewesen wäre. Auch wenn offenbar kaum jemand auf diese Idee kam, so hätte innerhalb von Minuten die ganze Kampagne als Fake entlarvt werden können, meines Erachtens ein Versäumnis bei der Planung. Zumindest eine Deutsche Markenanmeldung hätte in dem – vermutlich beträchtlichen – Budget drin sein müssen, das hätte dem ganzen viel mehr Tiefe gegeben.

 

 

Du hast Mandaten, die du bezüglich des Markenrechts schon seit über 15 Jahren betreust. Warum ist eine lange Zusammenarbeit sinnvoll?

Die Strategien der Unternehmensleitungen unterscheiden sich hinsichtlich Anmeldeverhalten, Budget, Risikobereitschaft und Durchsetzung der Rechte gegenüber Mitbewerbern. Auch hilft es, wenn man gut mit den Produkten und Mitbewerbern vertraut ist. Je besser und länger ich das Unternehmen und ggf. auch die Entscheidungsträger kenne, desto effektiver kann ich beraten – und das ist für die Mandanten von Vorteil.

 

Und falls die Ansprechpartner in den Unternehmen wechseln, so ist das Wissen über vergangene Streitigkeiten oder Einigungen als auch über frühere Entscheidungen zur Markenentwicklung leider nicht immer entsprechend archiviert. In solchen Fällen bin ich dann eine Art Auskunftsabteilung.

 

 

In der analogen, aber gerade auch in der digitalen Welt gilt Branding als Schlüssel zur Differenzierung im Markt. Wie kannst du Unternehmen in Europa und auch weltweit helfen, ihre Markenrechte zu schützen?

Richtig, die Marke dient als Name für eine Ware oder Dienstleistung eines Unternehmens dazu, dessen Produkte von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Je stärker die Marke in dieser Funktion ist, desto stärker ist ihre Monopolwirkung. Als Beispiel ist hier „Apple“ zu nennen, die für den Technologiebereich von Smartphones, Tablets und Computern sehr stark ist. Wenn dann noch die Produkte eigenständig sind, gibt das einen enormen Vorteil. „Microsoft“ für Micro-Prozessoren-Software ist eher schwach, aber durch die starke Marktdurchdringung bekannt. Marken mit den Bestandteilen „Micro“ oder „Soft“ in diesem Bereich gibt es jedoch tausende, das sind schwache Begriffe.

 

Ich kann bereits bei der Entwicklung der Marke auf grundsätzliche Regeln hinweisen, die im Rahmen der Eintragungsverfahren oder der Verteidigung von Markenrechten zu beachten sind. Dies kann vermeiden, eine von Anfang an schwache Marke zu wählen. Nach Anmeldung der Marke sollte eine entsprechende Überwachung der Register und des Marktes erfolgen. Diese dient dazu, rechtzeitig zu erkennen, wenn ähnliche Marken Dritter auftauchen, die in den Schutzbereich eingreifen, also bei „Apple“ etwa eine Bildmarke mit angebissener Birne oder der Name „Epple“. Je eher eine solche andere Marke entdeckt wird, desto besser lässt sich etwas dagegen unternehmen.

 

 

Wie können der Einsatz von Big Data und KI beim Markenschutz und Überwachung der Online-Bedrohungen helfen?

Die Nutzung von Software bis hin zu KI ist ein ständiges Thema bei den Anbietern von Diensten in unserem Bereich, aber auch bei den Ämtern, die die Registrierungen vornehmen. Gerade bei der Frage, ob eine Marke schutzfähig ist oder in bereits bestehende Rechte Dritter eingreift, ist die Hilfe von Algorithmen bis hin zu Deep Learning von großem Vorteil. Denn durch die üblichen einfachen Datenbankabfragen ist das nicht immer zu beantworten. Mithilfe der neuen Methoden lässt sich das Restrisiko, welches ohnehin nicht zu verhindern ist, stark reduzieren. Außerdem ermöglichen diese Methoden günstigere, computergestützte und damit auch schnellere Überprüfungen, was in der doch sehr schnelllebigen Zeit sehr von Vorteil ist.

 

 

Früher waren nur Marketing und Rechtsabteilung für Markenschutz zuständig. Welche Abteilungen im Unternehmen sind heute verantwortlich? Welche Rolle spielt dabei die IT?

Marketing und Geschäftsführung sind meiner Erfahrung nach immer noch für die Entwicklung der Markenstrategie und damit zumindest für die Initiierung des Markenschutzes verantwortlich. Wie stark die Rechtsabteilung oder der Markenanwalt mit einbezogen wird, und zu welchem Zeitpunkt dies geschieht, hängt stark vom Einzelfall ab. Große Unternehmen haben Richtlinien und Workflows implementiert, die die Zeit bis zum tatsächlichen Schutz reduziert. Hier kann die IT helfen, ist aber bislang nur Tool ohne eigene Zuständigkeit. Dies kann sich aber mit der Entwicklung der IT jederzeit ändern.

 

 

Nicht nur im normalen Internet, sondern gerade im „Dark Web“ wird mit geistigem Eigentum und vertraulichen Daten gehandelt. Wie kann man sich als Unternehmer davor schützen?

Je besser man seine Daten und sein sonstiges geistiges Eigentum vor dem Zugriff Dritter bewahrt, desto geringer ist das Risiko, dass dies rechtswidrig durch Dritte genutzt wird. Wenn solche Rechtsverletzungen dann doch stattfinden muss geprüft werden, welche Maßnahmen Sinn machen.

 

Als große Chance in diesem Bereich wird derzeit die Blockchain Technologie gehandelt, die eine sichere Urspungsfeststellung verspricht. Leider ist diese zumindest derzeit noch besonders energieintensiv und damit für eine weitreichende Nutzung nur bedingt geeignet. Für viele im Focus der Öffentlichkeit stehende Unternehmen sind Themen wie Sustainability von großer Bedeutung. Für diese ist es schlecht möglich, ihren mehr oder weniger grünen Fußabdruck durch Nutzung dieser Technologie zu ruinieren. Hier ist jedenfalls in naher Zukunft mit weiteren Entwicklungen zu rechnen, die wir mit großem Interesse beobachten.

 

Die Rechte an Daten sind auch ein superaktuelles Thema, da der Wert der Daten zunehmend an Bedeutung gewinnt und es noch keine abschließenden Regelungen gibt, wem eigentlich diese Werte zustehen – dem, der sie generiert, oder dem, der sie abspeichert, oder doch dem Verwerter? Eine gute IT-Abteilung und Aufklärung der Mitarbeiter über die Risiken im Onlineverkehr und zum Datenschutz sollten in jedem Unternehmen vorhanden sein.

 

 

Worauf müssen Startup-Gründer besonders achten?

Das Hauptkapital von Startups ist häufig die neue Idee und die Flexibilität. Dieser Vorsprung gegenüber den etablierten Unternehmen ist wesentlich mehr wert, wenn er durch einen entsprechenden Schutz dieser Innovationen etwa durch eingetragene Patente, Designs oder Marken verteidigt werden kann. Auch für Investoren ist oft ausschlaggebend, wie die Innovationen vor den Mitbewerbern gesichert sind. Wenn entsprechende Schutzrechte bestehen oder zumindest angemeldet sind, bietet dies potentiellen Investoren eine Sicherheit für das eingesetzte Kapital.

 

Aus diesem Grund können es sich Startups an sich nicht leisten, auf zumindest eine Prüfung auf einen möglichen Schutz für die Ideen und Produkte zu verzichten. Sie sollten frühzeitig sowohl ein Anfangsbudget hierfür bereitstellen und vor einer Veröffentlichung der Innovation oder Geschäftsidee eine Anfangsberatung einholen. Egal ob das Unternehmen dann wächst oder verkauft wird, in beiden Fällen ist der frühzeitige Schutz der Innovation sinnvoll und bares Geld wert.

 

Angenommen, ich möchte eine Markenfarbe anmelden. Die einzige Farbe, die ich für mein Markenzeichen passend finde, ist Rot. Jetzt haben Bayern München, Ferrari und Vodafone schon die Farbe markenrechtlich angemeldet. Was würdest du mir raten?

Der Schutz einer Farbe per se, also einer konturlosen Farbmarke ist derzeit nur noch in Ausnahmefällen ohne weiteres möglich, da grundsätzlich nicht davon ausgegangen wird, dass eine Farbe als Marke aufgefasst wird. Im Regelfall kann die Eintragung deshalb nur aufgrund von Verkehrsdurchsetzung erfolgen. Die Anmeldung einer konturlosen Farbmarke macht also für Dich im Moment wenig Sinn.

 

Gleichzeitig sind einige Farben für bestimmte Waren oder Dienstleistungen tatsächlich für einzelne Unternehmen geschützt, so etwa Magenta für Telekommunikationsdienstleistungen. Zudem gibt es einige eingetragene Farbmarken aus Zeiten, in denen noch ein großzügiger Maßstab angewandt wurde. Damals habe ich auch noch Farbmarken ohne Verkehrsdurchsetzung zur Eintragung gebracht. Wenn eine Farbe für Dich nun als Unternehmenskennzeichen oder für ein bestimmtes Produkt werbemäßig besonders herausgestellt werden soll, muss geprüft werden, ob dies eine bestehende Farbmarke verletzen kann.

 

Eine unangenehme Erfahrung musste hier die Bank Santander machen, gegen deren Verwendung von rot die Sparkassen aufgrund einer eingetragenen konturlosen Farbmarke vorgegangen sind. Die endgültige Entscheidung des Instanzgerichtes steht noch aus, jedoch ist der Schutz der roten Farbmarke grundsätzlich bestätigt worden.

 

Wie sieht es mit Zahlen und Buchstaben aus – kann ich sie markenrechtlich schützen? Das „T“ der Telekom ist doch geschützt, oder?

Einzelne Zahlen oder Buchstaben lassen sich hierzulande grundsätzlich schützen. Für besondere grafische Ausgestaltungen gilt dies ohnehin (z.B. Bogner-„B“ oder Telekom-„T“). Jedoch sind auch Buchstaben und Zahlen ohne grafische Gestaltung grundsätzlich Markenfähig. Hier kommt es dann darauf an, ob der konkrete Buchstabe oder die konkrete Zahl für die beanspruchten Produkte eine bestimme Bedeutung haben. So ist „1“ schutzfähig für Tabakwaren, nicht aber für Rundfunksendungen („erstes Programm“). „E“ ist als beschreibend angesehen worden für Windkraftanlagen (E wie Energie oder Eco), aber eingetragen für Medizinprodukte. „L“ ist beschreibend für Bekleidung (Large), nicht aber für Wässer.

 

 

Zum Schluss nochmal eine grundsätzliche Frage: Es gibt ja neben dir als Rechtsanwalt noch den Patentanwalt – inwiefern unterscheiden sich seine Aufgaben von deinen?

Die Berufsbezeichnungen „Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz“ und „Patentanwalt“ werden tatsächlich häufig durcheinandergebracht. Als Rechtsanwalt bin ich Jurist und habe mich auf das Gebiet der Marken, der Designs und des unlauteren Wettbewerbs spezialisiert. Ein Patentanwalt hat nach einem Ingenieurstudium eine zusätzliche Ausbildung zum Patentanwalt durchlaufen und berät ebenfalls in den Bereichen Marken- und Designrecht, aber mit dem Schwerpunkt technische Schutzrechte des Patents und Gebrauchsmusters. Zur allgemeinen Rechtsberatung, wie der Jurist, ist er nicht befugt. Auch ist der Patentanwalt nicht vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten vertretungsbefugt.

Vielen Dank, Oliver!

Zur Person: Oliver Spies ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bei der Patent- und Rechtsanwaltskanzlei „Page White & Farrer“ in München und seit fast 20 Jahren im Bereich des Markenrechts tätig. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.

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